Der Beweis:
Lesen wir uns zunächst einmal den Art. 146 durch
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle: Deutscher Bundestag
Dieser Artikel ist so simpel wie Genial. Schauen wir uns mal diesen Artikel gekürzt an.
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Merken Sie was? Eine Verfassung die bisher nicht beschlossen worden ist, schon gar nicht vom deutschen Volk, kann eben keine Verfassung sein.
Somit ist eben das Grundgesetz nur ein Provisorium auf Dauer.
Dazu sollte man wissen, wie dieses Grundgesetz überhaupt zustande gekommen ist.
Frankfurter Dokumente
Am 1. Juli 1948 überreichen die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone in Frankfurt am Main drei Dokumente an die elf Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen. Die Dokumente enthalten Grundlinien für eine Verfassung, die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen sowie Grundzüge eines Besatzungsstatuts.
Die Ministerpräsidenten erhalten mit den sogenannten Frankfurter Dokumenten den Auftrag, bis zum 1. September 1948 eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Diese soll "eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentral-Instanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält."
Zu einer ersten Beratung über die Frankfurter Dokumente treffen sich die Ministerpräsidenten vom 8. bis zum 10. Juli 1948 im Hotel "Rittersturz" bei Koblenz. Um die Teilung Deutschlands nicht zu verfestigen und die Einheit nicht zu gefährden, wollen die Ministerpräsidenten keine Verfassung, sondern nur ein provisorisches Grundgesetz ausarbeiten. Statt einer verfassungsgebenden Versammlung soll ein Parlamentarischer Rat zusammenkommen. Nach anfänglicher Ablehnung stimmen die West-Alliierten diesen Forderungen schließlich zu.
Als Vorbereitung auf die Arbeit des Parlamentarischen Rates kommt im Auftrag der Ministerpräsidenten vom 10. bis 23. August 1948 im Kloster Herrenchiemsee ein Verfassungskonvent aus Sachverständigen zusammen, unter ihnen befinden sich auch einige wichtige Politiker. Auf dem Verfassungskonvent wird ein Grundgesetzentwurf verfasst. Dazu gehören zum Beispiel die Prinzipien, dass die gesetzgebende Gewalt aus zwei Kammern bestehen, die Bundesregierung von einer "arbeitsfähigen Mehrheit" im Parlament abhängen und es ein neutrales Staatsoberhaupt geben soll. Diese Vorarbeit dient dem Parlamentarischen Rat als Diskussionsgrundlage.
Quelle: mitmischen.de Eine Seite von: Deutscher Bundestag
Einer der Väter des Grundgesetz Carlo Schmid, hat bereits in einer Rede bestätigt, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht die Verfassung von Deutschland ist. Es ist auch kein neuer Staat zu errichten. Man war 1948 auch davon ausgegangen, dass die Wiedervereinigung von Gesamtdeutschland (in den Grenzen vom 31.12.1937) nur eine Frage von wenigen Jahren bedeutet. Hier die Rede von Carlo Schmid
Freitag, 1. Januar 2010
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