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Einleitung

Sie glauben, Deutschland sei ein souveräner Staat, wir haben eine Verfassung und alle Macht geht vom Volke aus? Dann verlassen Sie bitte diese Seite und klicken sie hier.

Falls Sie nicht dieser Meinung sind und möchten mehr über die Rechtslage in Deutschland wissen, dann lesen Sie bitte weiter.

Diese Seite soll Aufschluss darüber bringen, in welchem System wir uns hier befinden. Seit 60 Jahren will uns die ReGIERung weißmachen, das Grundgesetz wäre die Verfassung Deutschlands. Dem ist eben nicht so. Der Beweis dafür liefert das Grundgesetz eben selbst.

Es soll aufgeklärt werden, was uns das Grundgesetz sagt,
welche Möglichkeiten wir haben uns legal zu wehren und es wird dagelegt, das wir noch immer Bürger des Deutschen Reiches sind.

Alle aufgeführten Postings haben Quellenangaben. Alle Quellen beziehen sich nicht etwa auf die ettlichen- tausende von diversen Internetseiten, sondern auf die Offiziellen- von der Bundesregierung herausgegebenen Quellen, bzw. von Landesregierungen, Kreise oder Gemeinden veröffentlichten Bekanntmachungen oder Schreiben.
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Freitag, 1. Januar 2010

Das Grundgesetz ist nicht die Verfassung Deutschlands

Der Beweis:
Lesen wir uns zunächst einmal den Art. 146 durch

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle: Deutscher Bundestag

Dieser Artikel ist so simpel wie Genial. Schauen wir uns mal diesen Artikel gekürzt an.
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Merken Sie was? Eine Verfassung die bisher nicht beschlossen worden ist, schon gar nicht vom deutschen Volk, kann eben keine Verfassung sein.
Somit ist eben das Grundgesetz nur ein Provisorium auf Dauer.

Dazu sollte man wissen, wie dieses Grundgesetz überhaupt zustande gekommen ist.
Frankfurter Dokumente
Am 1. Juli 1948 überreichen die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone in Frankfurt am Main drei Dokumente an die elf Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen. Die Dokumente enthalten Grundlinien für eine Verfassung, die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen sowie Grundzüge eines Besatzungsstatuts.

Die Ministerpräsidenten erhalten mit den sogenannten Frankfurter Dokumenten den Auftrag, bis zum 1. September 1948 eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Diese soll "eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentral-Instanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält."

Zu einer ersten Beratung über die Frankfurter Dokumente treffen sich die Ministerpräsidenten vom 8. bis zum 10. Juli 1948 im Hotel "Rittersturz" bei Koblenz. Um die Teilung Deutschlands nicht zu verfestigen und die Einheit nicht zu gefährden, wollen die Ministerpräsidenten keine Verfassung, sondern nur ein provisorisches Grundgesetz ausarbeiten. Statt einer verfassungsgebenden Versammlung soll ein Parlamentarischer Rat zusammenkommen. Nach anfänglicher Ablehnung stimmen die West-Alliierten diesen Forderungen schließlich zu.

Als Vorbereitung auf die Arbeit des Parlamentarischen Rates kommt im Auftrag der Ministerpräsidenten vom 10. bis 23. August 1948 im Kloster Herrenchiemsee ein Verfassungskonvent aus Sachverständigen zusammen, unter ihnen befinden sich auch einige wichtige Politiker. Auf dem Verfassungskonvent wird ein Grundgesetzentwurf verfasst. Dazu gehören zum Beispiel die Prinzipien, dass die gesetzgebende Gewalt aus zwei Kammern bestehen, die Bundesregierung von einer "arbeitsfähigen Mehrheit" im Parlament abhängen und es ein neutrales Staatsoberhaupt geben soll. Diese Vorarbeit dient dem Parlamentarischen Rat als Diskussionsgrundlage.
Quelle: mitmischen.de Eine Seite von: Deutscher Bundestag

Einer der Väter des Grundgesetz Carlo Schmid, hat bereits in einer Rede bestätigt, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht die Verfassung von Deutschland ist. Es ist auch kein neuer Staat zu errichten. Man war 1948 auch davon ausgegangen, dass die Wiedervereinigung von Gesamtdeutschland (in den Grenzen vom 31.12.1937) nur eine Frage von wenigen Jahren bedeutet. Hier die Rede von Carlo Schmid